BUNDESINNUNG DER TISCHLER
UND HOLZGESTALTER
mit
Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
2) Vertragsabschluss im
Web-Shop/Fernabsatz
3) Vertragsabschluss
außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum Vertragsabschluss
5) Preise und
Zahlungsbedingungen
7) Liefer- und
Versandbedingungen
11) Schadloshaltung bei
Verletzung von Drittrechten
13) Anwendbares
Recht/Gerichtsstand
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“)
gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder
Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und uns Firma Windoo Fenster Service / Nasic
Amir, Aumühlstraße 45d, 4050 Traun, Tel. 0664-2607800, Mail: office@windoo.at hinsichtlich unserer
Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder
sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen,
Reparaturen, Servicearbeiten etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung
von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas
anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer
Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht
besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar
auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart
werden.
1.2
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische
Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
1.3
Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen
Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten
nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Lieferanten bestätigt werden.
2.1
Der Lieferant kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf
Tagen annehmen,
·
indem er dem Kunden eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail)
übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden
maßgeblich ist, oder
·
indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert,
wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
·
indem er den Kunden nach Abgabe von dessen
Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der
Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen
zuerst eintritt. Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden innerhalb
vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der
Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5
Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der
Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des
fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.6
Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das
Online-Bestellformular des Lieferanten kann der Kunde seine Eingaben laufend
über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle
Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem
Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen
Bedienerfunktionen korrigiert werden.
2.7
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche
Sprache zur Verfügung.
2.8
Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel
per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat
sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene
E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant
versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem
Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lieferant oder von
diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails
zugestellt werden können.
3.1
Mündliche Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des
Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und
sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.
3.2
Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten
Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der
Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls
aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde
das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche
Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.
3.3
Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von
seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es
sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem
Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
3.4
Unsere Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie
speziell für einen Kunden erstellt wurden und schriftlich abgegeben wurden.
Weiters sind alle unsere schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich,
insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen.
Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme
in Abzug gebracht. An diese Kostenvoranschläge sind wir 30 Tage
[auch andere Frist möglich wie z.B. 14 Tage oder 2 Monate] ab Abgabedatum
gebunden.
3.5
Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen
erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit
unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei
Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen
ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte
der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der
unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren,
behält sich unser Unternehmen vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu
stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
3.6
Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und
Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben –
unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses - vorbehalten, soweit diese in
der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich
gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei
Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.
4.1
Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht
für Verträge zu, wenn
1.
der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des
Unternehmers und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein
Geschäftsraum des Unternehmers ist,
2.
für den der Verbraucher unter den in Z. 2 genannten Umständen
ein Angebot gemacht hat,
3.
der in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch
Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher
an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Unternehmers bei
gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers oder dessen
Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen
wurde, oder
4.
der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer
oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert
wurde, dass der Unternehmer für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von
Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende
Verträge mit dem Verbraucher abschließt
5.
der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des
Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des
Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet
werden;
6.
der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom
Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei
einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand
abgegeben hat oder der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter
den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer
ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf
der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten
Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt.
Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,
a.
wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer
oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b.
wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen
zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c.
bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort
zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer
Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder
wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen
betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt
d.
bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher
Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom
Unternehmer gedrängt worden ist.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gem. Z. 1. – 5. über
a.
Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines
ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des
Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei
vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der
Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann
vollständig erbracht wurde,
b.
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen die
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das
vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.
4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum
Rücktrittsrecht ergeben sich aus unseren Rücktrittsbelehrungen.
5.1
Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes
ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die
gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende
Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung
gesondert angegeben.
5.2
Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union
können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die wir nicht zu vertreten haben
und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die
Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren,
Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn
die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der
Europäischen Union aus vornimmt.
5.4
Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene
Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in unserem Online-Shop angegeben
werden.
5.5
Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis
fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem
Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung
ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Lieferant
behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten
Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des
angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Lieferant den
Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende
Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5.6
Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop
abgeschlossen wurden, sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 30 % der
Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig
zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30
% der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht
nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten.
Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen
sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
5.7
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu
ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen
Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu bezahlen. Die
gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
5.8
Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine
Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet,
so wird die gesamte Restschuld fällig.
Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant
selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige
Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant
den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer
Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
6.1 Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit
einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich
auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung
der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens
bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung
ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw.
wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den
Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
7.1
Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom
Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei
der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten
angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der
Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal
hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
7.2
Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den
Lieferant zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der
Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit
der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend
an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der
Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
7.3
Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware
auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder
eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware
auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die
Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Lieferant
dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
7.4
Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst
per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht.
Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem
Lieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine
Versandkosten berechnet.
8.1
Gegenüber Verbrauchern behält sich der Lieferant bis zur
vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der
gelieferten Ware vor.
8.2
Gegenüber Unternehmern behält sich der Lieferant bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
8.3
Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb
berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im
Voraus an den Lieferant ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die
Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde
bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt. Der Lieferant wird jedoch die Forderungen nicht einziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Lieferant gegenüber
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der
gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:
9.1
Für Unternehmer
a.
begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine
Gewährleistungsansprüche;
b.
hat der Lieferant die Wahl der Art der Behebung;
c.
beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der
Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
9.2
Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten,
angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu
reklamieren und den Lieferant hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde
dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
9.3
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits
möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und
gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten,
Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, Außenanstriche (z.B.
Fenster) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss
nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht
ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die
Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass
hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. [Gegebenenfalls
streichen]
9.4
Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren
wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle
dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung
vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes
nach Ö-Norm zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept,
ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an unser
Unternehmen ist. Diese Aufgabe ist in jedem Fall vom Auftraggeber/Kunden zu
veranlassen. Während der Heizperiode ist auf ausreichende Luftfeuchtigkeit zu
achten, da ansonsten überhöhte Fugen- und Schadensbildung droht. Mangelnde
Wartung oder Erhaltung durch den Kunden führt zum Wegfall der
Gewährleistungsansprüche.
Der Lieferant haftet dem Kunden aus allen vertraglichen,
vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens-
und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.1.
Der Lieferant haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
·
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
·
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2.
Verletzt der Lieferant fahrlässig eine wesentliche
Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet
wird.
10.3.
Im Übrigen ist eine Haftung des Lieferanten ausgeschlossen.
10.4.
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so
haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig
ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine ein
Plan, eine Maßangabe oder Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der
Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende
Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen
Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein,
so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben der
Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des
Kunden, hat der Kunde sicherzustellen, dass die dem Lieferanten von ihm zum
Zwecke der Verarbeitung überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B.
Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt den Lieferant von
Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer
Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den
Lieferant diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei
auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich
aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn
die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist
verpflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte
unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung
zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung
erforderlich sind.
12.1
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden,
Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und
eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der
Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung
konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
12.2
Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung
von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet der Lieferant
nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der
Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden
verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem
einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der
Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
12.3
Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu
tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige
Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau
des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist,
allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.
12.4
Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug
unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch
weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude
verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2.
Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber
bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die
Ausführung der Arbeiten des Lieferanten oder der von ihm beauftragten Personen
durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die
entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
12.5
Eventuell ergänzend erforderliche Maurer-, Zimmerer-,
Schmiede-, Elektriker- und Malerarbeiten sind vom Kunden grundsätzlich in
eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Der Tischler ist nicht
berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen.
Sollten diese allfälligen Zusatzarbeiten zum vereinbarten Liefer- bzw.
Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass der Lieferant umgehend mit
der Montage beginnen kann, ist er berechtigt, allfällig anfallende
Zusatzaufwendungen und -kosten beim Kunden einzufordern.
12.6
Bei notwendigen Verankerungen an Wänden und Decken hat der
Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen
geeignet sind, widrigenfalls entfällt unsere Haftung für sich daraus ergebende
Schäden vollständig. [Gegebenenfalls streichen]
12.7
Das Vertragen und Versetzen von Tür- und Fensterstöcken u.ä.,
eventuelle Maurerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden
bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen
angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden
beizustellen.
12.8
Der Kunde ist - allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu
bevollmächtigten Dritten - verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw.
Leistung diese durch Unterfertigung eines Arbeitsblattes zu bestätigen.
Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch
die mängelfreie Vertragserfüllung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz
hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der
Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes
des Lieferanten vereinbart. Sowohl für Klagen des Unternehmers gegen den
Verbraucher als auch für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer befindet
sich der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers, wenn der Verbraucher
seinen Wohnsitz in der EU, aber nicht in Österreich hat. Hat der Verbraucher in
Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so kann er nur
bei jenem Gericht geklagt werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder der
gewöhnliche Aufenthalt liegt; Der Unternehmer kann diesfalls vom Kunden nur an
seinem Geschäftssitz geklagt werden, sofern gesetzlich nicht ein anderer
Gerichtsstand gegeben ist.